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Sprachreisen buchen

Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten seine Sprachreise zu buchen - entweder bei einem Sprachreiseveranstalter in Deutschland (sei es beim Veranstalter direkt, über ein Reisebüro oder über ein Internetportal) oder aber direkt bei der Sprachschule im Ausland.

Wir empfehlen immer die Buchung bei einem Sprachreise-Veranstalter in Deutschland.

Wer seine Sprachreise direkt im Ausland bucht, tut dies auf eigenes Risiko. Er kann nicht auf die Erfahrungen und das Know-How des Veranstalters zugreifen, sondern muss sich auf die eigene Intuition verlassen. Der seriöse Sprachreise-Veranstalter hingegen hat eine umfassende Kenntnis der Schulen, der Qualifikation der Lehrkräfte und Betreuer sowie der Gegebenheiten vor Ort. Diese Kenntnis ermöglicht es dem Veranstalter, diejenigen Schulen, Kursformen, Unterkunftsarten und Freizeitangebote zu einem Gesamtprogramm zusammenzustellen, das den Wünschen und Bedürfnissen deutscher Teilnehmer am besten gerecht wird. Sie ist gleichzeitig die Voraussetzung dafür, Interessenten sachgerecht beraten und die Reise optimal
vorbereiten zu können.

Dies ist besonders bei Schülersprachreisen von großer Bedeutung. Sprachreisen für Schüler werden von den deutschen Veranstaltern in enger Kooperation mit entsprechend spezialisierten Sprachschulen, oft auch direkt und eigenverantwortlich mit örtlichen Mitarbeitern durchgeführt. Neben der altersgerechten und verantwortungsbewussten Betreuung gewährleistet dies Eltern wie Schülern einen direkten Ansprechpartner und schnellen Kommunikationsfluss, sollten sich Fragen oder gar Probleme ergeben. Was die gerade bei Kindern und Jugendlichen wichtige Frage der Reisebegleitung betrifft, so ist diese durch den deutschen Veranstalter in allen Punkten bis zum Empfang durch die Gastfamilie bzw. die Ankunft in einer Schulresidenz durchorganisiert und im Reisepreis enthalten. Die Teilnehmer erhalten neben allen erforderlichen Unterlagen (Flugtickets, Fahrkarten, Flugoder Fahrpläne, Anschrift und Telefonnummer der Gastgeber) auch Informationen über die Betreuung während der Reise.

Wer direkt im Ausland bucht, kann sich außerdem nicht auf das deutsche Reiserecht berufen. Sprachreise-Veranstalter, die ihren Firmensitz in Deutschland haben, unterliegen hingegen dem deutschen Reiserecht. Sie sind der Vertragspartner des Reisenden und ihm gegenüber rechtlich verantwortlich für die Erbringung aller ausgeschriebenen, gebuchten und bestätigten Leistungen. Wer das Programm eines deutschen Sprachreise-Veranstalters bucht – bei ihm direkt oder über einen autorisierten Reisevermittler – genießt den größtmöglichen gesetzlichen Schutz und profitiert zudem von der Unterstützung durch den Veranstalter, der möglichen Reklamationen vor Ort mehr Druck verleiht. Außerdem hat gemäß § 651 k Abs. 3 BGB jeder Reiseveranstalter sicherzustellen, dass dem Reisenden bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters der gezahlte Reisepreis für ausgefallene
Reiseleistungen erstattet wird oder, wenn die Reise bereits angetreten wurde, die gebuchten Leistungen dennoch erbracht werden (Insolvenzversicherung).

Direkt bei ausländischen Schulen zu buchen ist im Normalfall nicht billiger. Preis-Leistungs-Vergleiche mögen in Einzelfällen etwas geringere Kosten ergeben, es handelt sich aber in aller Regel um die übliche Preisfluktuation und nicht um prinzipielle Unterschiede. Vielmehr handeln Veranstalter mit ihren Partnern Konditionen aus, die einem Einzelbuchenden nicht eingeräumt werden und bieten dafür eine Reihe zusätzlicher Leistungen, wie umfassende Beratung, feste Preise und Rechtssicherheit.

Sie möchten Ihre Sprachreise im Internet buchen, Ihnen ist aber nicht ersichtlich, ob der Internetauftritt zu einem deutschen Sprachreise-Veranstalter gehört oder nicht.

Folgendes sollten Sie bei den Angeboten im Internet beachten:

  • Wer wird als Veranstalter der Sprachreise/des Sprachkurses genannt. Sie finden dies entweder bei jedem Kursangebot oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort muss deutlich stehen: "Veranstalter der Kurse oder der Sprachreise/n ist ..."
  • Ist in den AGB vermerkt, die Firma ist Vermittler der Reise/des Kurses, gelten automatisch die Geschäftsbedingungen der Schule. Diese sollten Ihnen zugänglich gemacht werden, sonst lassen Sie sich auf etwas ein, was Sie nicht überblicken und kennen.
  • Finden Sie gar keinen Hinweis auf Veranstalter oder Vermittler, erkundigen Sie sich, wo Sie diese Information finden können. Erst wenn dies befriedigend nach obigen Kriterien für Sie ausfällt, sollten Sie entscheiden, ob eine Buchung für Sie unter diesen Bedingungen in Frage kommt.
  • Gibt es seitens der Firma keine Angaben, dann sind Sie ggf. einem unseriösen Veranstalter oder Vermittler aufgesessen.
  • Impressum Eine Internetseite mit Impressum (Name und Gesellschaftsform wie GmbH, GbR oder ein vollständiger Name), Adresse, Telefonnummer etc, E-Mail Adresse, Handelsregistereintrag/Gewerbe) müssen enthalten sein. Machen Sie niemals ein Internetgeschäft ohne diese Angaben. Sinnvoll ist, zu überprüfen, ob die Angaben stimmen.
  • Sollten Sie eine Internetbuchung vornehmen, drucken Sie zur Sicherheit das gebuchte Kursangebot aus ebenso das Impressum und die AGB.

 

Quelle: "FDSV Ratgeber - Sprachreisen für Schüler und Erwachsene" - www.fdsv.de
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