Mit Bildungsprämie auf Sprachreisen

Seit dem 1.1.2010 hat die Bundesregierung die Bildungsprämie von 154 Euro auf 500 Euro angehoben.
Mit dieser Prämie fördert der Staat Ihre berufliche Weiterbildung. Unter Umständen kann diese Bildungsprämie auch für eine Sprachreise genutzt werden. Suchen Sie sich einen Sprachkurs, der Ihrer beruflichen Bildung dient, dies kann ein allgemeinsprachlicher Kurs sein, bei dem Sie neue Sprachkenntnisse erwerben oder bereits vorhandene Kenntnisse ausbauen. Alternativ bietet sich natürlich auch ein Sprachkurs an, bei dem Sie fachspezifisches Vokabular wie Französisch für Juristen, Englisch für Touristiker oder Spanisch für Mediziner, erlernen.
Erlernen Sie bei dem gewählten Kurs etwas Neues für Ihren Beruf, bekommen Sie die Hälfte (seit 1.1.2010 bis zu 500 Euro) der Kursgebühr vom Staat dazu.

Voraussetzungen: Sie sind erwerbstätig und haben ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr. Außerdem müssen Sie sich vor Buchung des Kurses von einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen.
Weitere Details und die Anschriften der Beratungsstellen unter: http://www.bildungspraemie.info/

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