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Bildungsurlaub

Sprachreisen sind eine besonders sinnvolle Variante des Bildungsurlaubs, schließlich sind gute Sprachkenntnisse heute im Berufsalltag unerlässlich.

Generell ist Bildungsurlaub die Freistellung von Arbeit zum Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung unter Fortzahlung der Vergütung. Als gesetzlich verbrieftes Recht steht Bildungsurlaub in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein allen Arbeitnehmern zu. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sind dem Bildungsurlaub ähnelnde Regelungen nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorgesehen. Der Arbeitgeber kann die Teilnahme an einer Bildungsurlaubsmaßnahme nur dann ablehnen, wenn dem Bildungsurlaub dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Arbeitnehmern dürfen wegen der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub keinerlei Nachteile entstehen.

Pro Kalenderjahr besteht generell Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub, sinnvoll für eine Sprachreise ist allerdings ein zweiwöchiger Kurs. Dafür sollte man von der Möglichkeit Gebrauch machen, seinen Anspruch auf Bildungsurlaub von einem Jahr auf das nächste gutschreiben zu lassen. Wichtig: Dieser Wunsch nach Zusammenziehung von zwei Wochen muss dem Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich zum Kalenderjahreswechsel mitgeteilt werden und kann nur einmal alle zwei Jahre erfolgen.

Möchten Sie eine als Bildungsurlaub anerkannte Sprachreise machen, wenden Sie sich am Besten an einen Veranstalter Ihrer Wahl. Da Bildungsurlaub Ländersache ist, gelten in allen Bundesländern andere Regeln für die Anerkennung eines Sprachkurses im Ausland als Bildungsurlaub, was dazu führen kann, dass manche Sprachkurse in einzelnen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt sind, in anderen jedoch nicht. Prinzipiell ist es Sache der jeweiligen Sprachschule einen Antrag auf Anerkennung als Bildungsurlaub zu stellen. Wenn notwendig, wird sich Ihr Sprachreiseveranstalter aber bestimmt dafür einsetzen, dass die von Ihnen gewählte Schule einen Antrag auf Anerkennung des ausgewählten Kurses als Bildungsurlaub stellt.

Zum Verfahren:

  1. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber den Termin für Ihren Bildungsurlaub.
  2. Wählen Sie gemeinsam mit einem Sprachreiseveranstalter den geeigneten Sprachkurs aus und melden Sie sich an.
  3. Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung, auf der die Kosten für den Sprachunterricht separat ausgewiesen sind.
  4. Nach Beendigung des Bildungsurlaubs erhalten Sie unaufgefordert bzw. auf Wunsch eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, in der die ordnungsgemäße Teilnahme an der Bildungsurlaubsveranstaltung bestätigt wird.

Weiter Informationen und Angebote zum Thema Bildungsurlaub finden sich hier:

 

Quelle: "FDSV Ratgeber - Sprachreisen für Schüler und Erwachsene" - www.fdsv.de
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